Umfangreiche Materialien der „Zutada - Zuschußkasse der Deutschen Apothekerschaft“ geben detaillierten Einblick in die berufsständische Versorgung während der NS-Diktatur, lenken aber auch den Blick auf die Anfänge von Versorgungskassen für angestellte Apotheker.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gibt es erste Bestrebungen für ein Versorgungswerk bzw. eine umfassende Vertretung angestellter, d.h. nichtbesitzender Apotheker. 1910 gründete sich der „Verband deutscher Apotheker“ (VdA). 1919 wurde zwischen diesem und dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) ein Tarifvertrag geschlossen, der bald für alle Apothekenleiter und pharmazeutischen Angestellten im Deutschen Reich galt. Dem schloss sich eine geregelte Unterstützung in Form einer Hilfskasse an. Die zwischen 1920 und 1925 bestehende „Verheiratetenzuschusskasse“ sollte die durch Heirat und höhere Wohnkosten finanziell stärker belasteten angestellten Apotheker unterstützen.
Als „Zutada - Zuschusskasse der Tarifvertragsgemeinschaft deutscher Apotheker“ wurde diese 1927 neu gegründet und breiter aufgestellt. Die Zutada erteilte nun Frauen- und Kinderzulagen, Dienstalter-und Stellenzulagen, Sterbegeld für Hinterbliebene, ab 1931 auch Arbeitslosengeld und es wurde ein Reservefond eingerichtet. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag und Versorgungskasse waren wesentliche Elemente dieser ersten sozialen Absicherung angestellter Apotheker.
Die Beiträge waren zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten. Durch die verfügbaren Mehreinahmen konnten die Leistungen massiv ausgeweitet werden. Diese Zulagen waren für viele Bedürftige ein „Rettungsanker“ (Adlung/Urdang 1935, 158, 250ff.; Friedrich/Müller-Jahncke 2005, 934ff., Schröder 1988, 42ff.).
Die Neugründung fand regen Niederschlag in der Apotheker-Zeitung (AZ) und der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Unter anderem wurde beanstandet, dass alle Apotheker Zutada-beitragspflichtig waren, auch wenn Apothekenbesitzer und/oder Angestellte kein Mitglied einer der Vertragsparteien waren. Diese Verbindlichkeit wurde nach zahlreichen Klagen rückwirkend gerichtlich festgestellt. Auch eine von mehreren Regionalverbänden bei der Hauptversammlung des Deutschen Apotheker-Vereins im September 1927 geforderte Loslösung vom Tarifvertrag wurde nicht durchgesetzt. 1929 ist die Zutada in die neu beschlossene Apothekertarifordnung eingebunden (Adlung/Urdang 1935, 251; AZ 23.7.1927, 864, 1099-1100; PZ 5.2.1927, 151f.; PZ 9.4.1927, 429f.; AZ 10.12.1927, 1476f.; Kahler 1937, 140ff.).
1933 erfuhren die Angestelltenorganisationen und die Zutada eine weitere Umstrukturierung mit Inkrafttreten der Gleichschaltung der Apothekerverbände. Schon länger wurden den Zutada-Verantwortlichen Verfehlungen und unwirtschaftliches Handeln vorgeworfen: Sie hätten Pflichtbeiträge nicht eingefordert, „Scheinverträge“ von zahlungspflichtigen Pächtern akzeptiert, die sich als bloße Verwalter ausgaben, ungerechtfertigte „Leistungszulagen“ oder Rückzahlungen wären erfolgt bzw. ausgenutzt worden. Die Verantwortlichen verwehrten sich inständig gegen diese Vorwürfe (AZ 14.9.1932, 1123f.; AZ 27.9.1933, 1109-1111; Schröder 1988, 151-164).
Eine kommissarische Überwachung wurde eingesetzt sowie maßgebliche Änderungen umgesetzt. Auch ein aufgebautes Defizit der Zutada musste demnach ausgeglichen werden. Die Festsetzung der neuen Zuschüsse betrafen u.a. die Frauenzulage, da viele Frauen durch Heirat aus dem Fach gingen, die Kinderzulage nach Zahl der Kinder, die Dienstalterzulage sowie Rentenzahlungen bspw. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Berücksichtigt wurden nun auch Frontkämpfer und Kriegsbeschädigte. 1938 wurde die Zutada von der Reichsapothekerkammer übernommen. 1942 wurden die Beiträge erhöht – zum Heeresdienst einberufene Mitarbeiter wurden befreit, deren Familienzuschüsse jedoch weiterbezahlt (Schlick 2008, 102) ab 1944 hatten die Apothekenbesitzer die Beiträge gar allein zu entrichten.
50 Kisten mit 4000 Akten: die Zuschusskasse von 1934 bis 1945
Eben aus der Zeit der umstrukturierten Zutada nach 1933 ist nun ein großer Bestand an Akten vom Berliner Apotheker-Vereins e.V. (BAV) dem Museum übergeben worden (VII A 2410).
Mehr als 7000 Akten von Apotheken bzw. Apothekenbesitzern/-pächtern gehörten ursprünglich zu dem Archiv, von denen sich nach erster Schätzung ca. 4000 erhalten haben. Die Korrespondenzen decken mindestens den Zeitraum 1934 bis Jahresende 1945 ab. Durchgehen haben alle Akten den Namen des/eines Apothekenbesitzers sowie eine bis zu vierstellige Nummer.
Sie enthalten meist nüchterne Korrespondenz der Zuschusskasse mit Apothekern zu Beitragszahlungen - zum großen Teil An- und Abmeldungen für angestellte Apotheker oder Kandidaten, Abrechnungen, Mahnungen oder Gutschriften über zu zahlende bzw. zu viel gezahlte Beiträge sowie Beitragsbefreiungen aus verschiedensten Gründen.
Aber ebenso bergen die Akten Hintergründe und Schicksale tausender Apotheker und Apotheken und spiegeln die Tätigkeiten der Zuschusskasse in der Zeit von NS-Diktatur und Zweitem Weltkrieg.
In Einzelfällen wurden etwa Beiträge verringert oder erlassen, bspw. aus finanziellen Gründen, Krankheit oder Notlagen. So beantragte und erhielt eine Apothekerwitwe aus Ulm zwischen 1934 und 1945 vielfach Unterstützung für sich und ihre Tochter bspw. in der Erhöhung und Weiterzahlung von Hinterbliebenenrenten oder als „Weihnachtsspenden“ (Akte 148, Josefine L., 5.12.42).
Jüngste Korrespondenzen beziehen sich u.a. auf Beitragsbefreiungen oder Rentenweiterzahlung wegen gemeldeter Bombenschädigung oder Arbeitsunfähigkeit. Auch kriegsbedingte Schwierigkeiten im Kommunikations- und Zahlungsverkehr werden sichtbar: „In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 18.12.1943 teilen wir Ihnen mit, dass das Postscheckamt Berlin seinen Dienst bereits wieder aufgenommen hat…“. (Akte 3144b, Willy Sch., 21.12.1943).
Die jüngsten Schriften stammen von Ende 1945 und bezeugen die zwangsweise Einstellung der Arbeit der Zudata bereits kurz vor Kriegsende: „... dass wir z. Zt. unsere Tätigkeit nicht ausüben, sondern lediglich mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt sind. Da unsere Bankkonten im April auf Anordnung der russischen Militärverwaltung gesperrt sind, stehen uns auch keine Mittel für Sonderunterstützungen zur Verfügung. ... Dr. Strauss“.
Für viele vormals Zuschussberechtigte brach damit für längere Zeit eine wesentliche Unterstützung weg, mindestens bis Ende 1945. Für die nächsten Jahre sind kaum Informationen über die Zahlungstätigkeit zu finden. 1948 lässt sich aus der Pharmazeutischen Zeitung wieder eine reguläre Zahlungstätigkeit der Zuschusskasse feststellen.
In der Folge wurde – auch in Reaktion auf die in der amerikanischen Besatzungszone eingeführte Niederlassungsfreiheit – ein neues Apothekengesetz initiiert und auf dem außerordentlichen Apothekertag am 5. März 1950 in Frankfurt/M. verabschiedet. Das schloss auch die Frage einer Versorgungskasse ein, aus der sich die heute gültigen Versorgungswerke der Apotheker auf landesgesetzlicher Grundlage entwickelten.
Das Konvolut kam als Schenkung des BAV mit Unterstützung durch dessen langjährigen Vorsitzenden Dr. Rainer Bienfait an das Museum.
Text: Claudia Sachße
Literatur
Alfred Adlung / Georg Urdang, Grundriß der Geschichte der deutschen Pharmazie (1935).
Christoph Friedrich, Die Geschichte der ABDA von 1950 bis 2000 (2000) 223.
Christoph Friedrich / Wolf-Dieter Müller-Jahncke, Geschichte der Pharmazie. Band II (2005) 935.
Waldemar Kahler, Das Apothekenwesen. Handbücherei für den öffentlichen Gesundheitsdienst 5 (1937).
Caroline Schlick, Apotheke im totalitären Staat. Apothekenalltag in Deutschland von 1937 bis 1945. Qu. u. Studien z. Gesch. d. Pharm. 85 (2008) 100-102.
Gerald Schröder, NS-Pharmazie. Gleichschaltung des deutschen Apothekenwesens im Dritten Reich (1988).